Brauchtumsfeuer – Allgemeine Sicherheitshinweise
Brauchtumsfeuer, worauf ist zu achten?
Bitte melden sie größere, weithin sichtbare Feuer an ihre örtliche Feuerwehr bzw. auch bei der Gemeinde um Fehlalarme zu verhindern: Tel. Nr. siehe Seitenende!!!
Information zum Abheizen von pflanzlichen Materialien
Für das Entfachen von „Brauchtumsfeuern“ als Ausnahme vom Verbot des Verbrennens von biogenen Materialien außerhalb dafür bestimmter Anlagen nach den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetzes bestehen strenge zeitliche Einschränkungen!
Brauchtumsfeuer?
Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt werden. Als solche Feuer gelten:
- Osterfeuer am Karsamstag (15. April 2017); das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig;
- Sonnwendfeuer (21. Juni 2017); hier ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sommersonnenwende nur an diesem Tag zulässig.
- Feuer im Rahmen regionaler Bräuche, die das Abheizen eines Feuers beinhalten, wenn sie auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem Brauchtumshintergrund verweisen können (diese Feuer sind bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen!).
Bei hoher Ozonbelastung sind zusätzliche Verbote möglich. Ein Ausweichen auf den sogenannten „Kleinen Ostersonntag“, falls es am Karsamstag regnet, ist nicht zulässig.
Mehr Info’s unter:
http://www.abfallwirtschaft.steiermark.at/cms/beitrag/10036015/4335203/
ACHTUNG: Große weithin sichtbare Feuerwehr sollen der örtlichen Feuerwehr gemeldet werden um Fehlalarmierungen zu verhindern: