Verbot von Osterfeuern 2020
Nach Tirol und Salzburg untersagt auch das Land Steiermark Brauchtumsfeuer zu Ostern. Die Maßnahme diene dem Schutz der Menschen und „im Speziellen der Feuerwehrmänner und -frauen sowie der Sicherheitskräfte“. Dabei gehe es auch um das Verbot von Versammlungen und das Abstandhalten zur Vermeidung von Infektionen mit dem Coronavirus.
Prinzipiell darf in der Steiermark biogenes Material, also Holz, Heckenschnitt oder z.B. Gartenabfälle, in der Zeit von 15.00 Uhr am Karsamstag bis 3.00 Uhr am Ostersonntag verbrannt werden. Diese Ausnahmeregelung gilt aber heuer aufgrund der Covid-19-Krise nicht. Ausserdem herrscht in weiten Teilen der Steiermark Trockenheit, was eine Feuersgefahr zusätzlich erhöht.
Information:
https://oe3.orf.at/stories/3000931/
Bleiben Sie gesund – Wir sind für Sie da!
In diesem Sinne – Frohe Ostern
Eure FF Kleinstübing